Fleischmann International Trophy Competition

Applications are open for the 2026 Fleischmann International Trophy Competition!

Jedes Jahr werden einige der besten internationalen Amateurchöre ausgewählt, um um die prestigeträchtige Fleischmann International Trophy zu konkurrieren.

Während die Teilnahme am Wettbewerb für die Teilnahme des Chors von zentraler Bedeutung ist, ist der Erfahrung mit Kork beschränkt sich nicht allein darauf. Das Festival plant auch, dass die ausgewählten Chöre während der Woche außerhalb des Wettbewerbs bei einer Reihe von Festivalaktivitäten auftreten, darunter beim Choral Trail, Sacred Trail, Gastauftritten bei nationalen Wettbewerben und beim Abschlussgalakonzert. Eine Meet-and-Greet-Sitzung und ein Festival-Club werden organisiert, um den Teilnehmern die Möglichkeit zu geben, sich kennenzulernen und sich informell in einem geselligen Rahmen zu treffen. Ausgewählte Chöre haben auch die Möglichkeit, ein Rahmen- oder Freundschaftskonzert zu präsentieren.

Damit Chöre voll am Festival teilnehmen können, wird erwartet, dass internationale Chöre, die sich für die Teilnahme am Fleischmann International Trophy Competition bewerben, dazu in der Lage sind Planen Sie ihre Ankunft in Cork spätestens für den Donnerstag des Festivals und ihre Abreise für den Montag nach dem Festival.

Frühzeitige Bewerbungen sind willkommen, und das Festival kann Chören, wo dies möglich ist, eine frühzeitige Bestätigung zukommen lassen.

Die Teilnahme am Wettbewerb setzt die Annahme aller auf dieser Seite enthaltenen Regeln und Vorschriften voraus.

  • Einsendeschluss für die vollständigen Anträge ist 31. Oktober des Vorjahres.
  • Offen für jeden Chor von internationalem Rang.
  • Mindestens zwanzig/maximal sechzig Stimmen.
  • Erfolgreiche Bewerber werden innerhalb von zwei Wochen nach Einsendeschluss per E-Mail benachrichtigt. Frühzeitige Bewerbungen sind willkommen, und das Festival kann Chören, wo dies möglich ist, eine frühzeitige Bestätigung zukommen lassen.
  • Mindestalter 16 Jahre am Wettkampftag.
  • Es wird erwartet, dass internationale Chöre, die sich für den Wettbewerb bewerben, dies unter der Voraussetzung tun, dass sie in der Lage sind, das Festival von der Ankunft in Cork am Donnerstag (spätestens) bis zur Abreise am Montag zu besuchen.

Ein Programm mit A-cappella-Musik, das aus drei oder vier kontrastierenden Werken besteht, deren Gesamtdauer (tatsächlicher Gesang) zwischen zehn und zwölf Minuten beträgt. Die Musik muss rein vokal sein, ohne den Zusatz von Schlaginstrumenten. Chöre, deren Programme die vorgeschriebenen Grenzen nicht einhalten, werden mit einer Zeitstrafe belegt. Das Kontrastprogramm muss ein historisch ausgewogenes und kohärentes Stilspektrum darstellen und Folgendes umfassen:

  • Ein vor 1750 komponiertes polyphones Werk
  • An original (i.e. not an arrangement) work by a living composer
  • Ein Werk eines Komponisten aus dem Heimatland des Chores

Nach der endgültigen Abnahme darf ein Chor weder sein Repertoire noch die Reihenfolge, in der es gesungen wird, ändern. Die fünfköpfige internationale Jury vergibt Noten für die technische und künstlerische Qualität des ausgewählten Programms und die Gesamtqualität seiner Darbietung. Es wird auch berücksichtigt, wie gut der Chor in einer Aufführungssituation mit dem Publikum kommuniziert.

31. Oktober des Vorjahres

Chöre können ihre Bewerbung für den Fleischmann International Trophy Competition bis zum 31. Oktober des Vorjahres einreichen, indem sie das unten auf der Seite verfügbare Formular ausfüllen.

Jeder Chor muss seiner Bewerbung beifügen:

  1. Ein ausgefülltes Bewerbungsformular.
  2. Aktuelle digitale Aufnahmen des Chores (min. 3 Stücke).
  3. Das vom Chor vorgeschlagene Wettbewerbsprogramm (siehe „Repertoire-Anforderungen“ oben). Dieses Repertoire und seine Aufführungsreihenfolge dürfen im Falle einer Annahme nachträglich nicht mehr verändert werden.
  4. Eine digital beglaubigte Kopie/eine gescannte Kopie einer Originalversion jeder Arbeit im A4-PDF-Format. 
  5. Eine kurze Geschichte des Chors und des Dirigenten mit Einzelheiten zu Aktivitäten und Erfolgen (englischer Text, ca. 250 Wörter).
  6. Zwei digitale Fotografien des Chores (mindestens 1 MB groß, Druckauflösung oder 300 dpi), geeignet für Werbezwecke.
  7. Nachweis über die Zahlung des Startgeldes in Höhe von 400 € (siehe „Startgelder“).

Online-Bewerbungen werden nicht berücksichtigt, wenn die spezifischen Begleitmaterialien nicht bis zum Einsendeschluss des Wettbewerbs eingereicht werden. Bitte zögern Sie nicht, uns unter [email protected] zu kontaktieren, falls Sie Probleme beim Hochladen Ihrer Dateien haben sollten.

Es werden nur Bewerbungen berücksichtigt, die alle unter „Bewerbungsverfahren“ aufgeführten Anforderungen erfüllen. Die Chöre werden auf der Grundlage ihrer Bewerbungsunterlagen ausgewählt. Besonderes Augenmerk wird auf das Repertoire und die darstellerische Qualität des mit der Bewerbung eingereichten Vorspielmitschnitts gelegt. Mit Chören wird bezüglich des Auswahlverfahrens nicht diskutiert.

Die Teilnahmegebühr für den Fleischmann International Trophy Competition beträgt 400 €. Diese Teilnahmegebühr muss bis zum Anmeldeschluss per Banküberweisung auf das Konto des Cork International Choral Festival bezahlt werden. Die Chöre sind für alle damit verbundenen Bankgebühren verantwortlich. Den Chören, die nicht für den Fleischmann International Trophy Competition ausgewählt wurden, wird das Startgeld abzüglich eventuell anfallender Bankgebühren erstattet.

Bankdaten
Empfänger: Cork International Choral Festival
Bank: Allied Irish Banks plc, Patrick's Street, Cork, Irland
IBAN: IE44 AIBK 9341 5105 1956 04
BIC: AIBKIE2D
Kontonummer: 05195604
Bankleitzahl: 93 41 51
HINWEIS: Bitte stellen Sie sicher, dass der Name des Chores auf der Überweisung vermerkt ist.

Erster Preis 2.500 €, Trophäe & Urkunde
Zweiter Preis 1.850 € & Urkunde
Dritter Preis 1.250 € & Urkunde

Besondere Auszeichnungen
  • Lady Dorothy Mayer Memorial Trophy Gespendet von Chris Mahon.
    Sonderpreis für die Aufführung eines Werks im Internationalen Wettbewerb.
  • Schuman/Europe Trophy In Erinnerung an Moira Pyne.
    Sonderpreis für die Aufführung eines Werks eines lebenden europäischen Komponisten im Internationalen Wettbewerb.
  • Heinrich-Schütz-Ewige Trophäe In Erinnerung an Dr. Hans Waldemar Rosen.
    Sonderpreis für die Aufführung eines Werkes von Heinrich Schütz im Internationalen oder Nationalen Wettbewerb.
  • Die McCurtain & McSwiney Memorial Trophy
    Sonderpreis an einen Dirigenten im Internationalen Wettbewerb für die Aufführung eines phantasievollen und künstlerischen Programms.
  • FRIEDEN Trophäe
    Verliehen an einen Chor, der den Geist des Festivals am besten verkörpert und die Absichten der Wohltäter der Trophäe, der PEACE-Bewegung, Cork, erfüllt.
Teilnahmeberechtigung
  1. Ein Chor muss mindestens ein Kalenderjahr vor dem Festival gegründet worden sein und dies (sofern vom Künstlerischen Beirat gefordert) nachweisen können.
  2. Alle Mitglieder eines teilnehmenden Chores, mit Ausnahme des Dirigenten, müssen beim Festival als Laien auftreten.
  3. Niemand darf als Mitglied von mehr als einem Chor antreten.
  4. Ein Chor, der den ersten Preis beim International Trophy Competition gewinnt, darf im folgenden Jahr nicht an diesem Wettbewerb teilnehmen.
  5. Der künstlerische Beirat behält sich das Recht vor, jeden irischen Chor zur Teilnahme am International Trophy Competition einzuladen.
Reisekosten

Das Festival beteiligt sich nicht an den Reisekosten eines Chores von und nach Cork.

Nahverkehr

Für Chöre wird folgender Bustransport angeboten:

  • Das Festival stellt den Chören, soweit es dies für angemessen hält, kostenlose Transportmittel zu geplanten Veranstaltungsorten innerhalb der Stadt- und Kreisgrenzen zur Verfügung.
  • Das Festival organisiert bei Bedarf einen Bustransport zu den Chören bei ihrer Ankunft vom Flughafen Cork zu ihrer Unterkunft zum Preis von 7 € pro Person (Mindestteilnehmerzahl 20 Personen).
  • Das Festival organisiert bei Bedarf einen Bustransport zu den Chören bei ihrer Abreise von ihrer Unterkunft zum Flughafen Cork zum Preis von 7 € pro Person (es gilt eine Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen).
  • Das Festival ist in der Lage, Chöre dabei zu unterstützen, die Dienste seines Transportpartners zu empfehlen, wenn ein Chor andere Transportwünsche hat.
Unterkunft & Verpflegung

Die teilnehmenden Chöre sind für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Organisation, Buchung und Bezahlung aller Unterkünfte und Mahlzeiten während ihres Aufenthalts in Cork verantwortlich. Eine umfassende Liste speziell ausgehandelter Unterkunftsmöglichkeiten in verschiedenen Preisklassen (einschließlich Hotels, Pensionen und Hostels) finden Sie unter diese Seite. Das Festival ist nicht verantwortlich für eventuell auftretende Buchungsprobleme.

Visa Vorraussetzungen

Der Prozess und die Kosten von Visa liegen in der alleinigen Verantwortung des Chores. Das Fesitval unterstützt einen Chor bei seiner Bewerbung durch einen Unterstützungsbrief auf Anfrage.

Subvention

Chöre von außerhalb Irlands und Nordirlands
Das Festival verpflichtet sich, einen Tagegeldzuschuss (bis maximal 4 volle Teilnahmetage) in Höhe von 20 € pro Chormitglied (inkl. Dirigent) bis maximal 36 Personen zu den Kosten für Unterkunft und Verpflegung der Chöre zu zahlen ausgewählt für den Fleischmann International Trophy Competition.

Sende-, Aufnahme- und Fotorechte

Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass ein Chor zustimmt:

  • Jede Darbietung während des Festivals darf ohne Bezahlung an den Chor fotografiert, live übertragen und/oder zur späteren Wiedergabe aufgezeichnet und/oder im Radio/Fernsehen/Internet ausgestrahlt werden.
  • Alle Übertragungs- und Fotorechte an Aufführungen beim Festival gehören dem Festival, das frei darüber verfügen oder sie in Werbematerialien verwenden kann, wie es dies für richtig hält. Es ist die Pflicht aller Chöre mit Mitgliedern unter 18 Jahren, dafür zu sorgen, dass diesbezüglich die informierte Zustimmung der Jugendlichen und ihrer Eltern/Betreuer eingeholt wird.
  • Jede Aufführung, die es während des Festivals gibt, kann unentgeltlich aufgenommen werden, und das Festival ist zum Besitz einer solchen Aufnahme berechtigt und ist ferner berechtigt, eine solche Aufnahme zu reproduzieren und zu verkaufen, zu vermieten, anzubieten oder zum Verkauf auszustellen oder Aufzeichnungen oder Reproduktionen von Aufzeichnungen einer solchen Darbietung in irgendeiner Weise, die es für angemessen hält, zu mieten, zu verteilen oder anderweitig zu veräußern.
Allgemeine Regeln
  1. Die Entscheidungen der Juroren sind endgültig und es wird keine Korrespondenz über irgendeinen Aspekt ihrer Arbeit geführt.
  2. Die Teilnahmegebühr (abzüglich angefallener Bankgebühren) wird zurückerstattet, wenn kein Chor ausgewählt wird.
  3. Ein ausgewählter Chor, der sich vom Wettbewerb zurückzieht, hat keinen Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
  4. Das Festival übernimmt keinerlei rechtliche Verantwortung in Bezug auf irgendetwas im Zusammenhang mit der Teilnahme eines Chores am Festival.
  5. Das Festival übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für Unterkunfts- und Verpflegungskosten, die dem Chor entstehen.
  6. Das Festival übernimmt keine Verantwortung für Kosten, die einem am Festival teilnehmenden Chor oder einzelnen Chorsängern entstehen.
  7. Das Festival behält sich das Recht vor, seine Daten zu ändern, falls ein Konzert oder eine andere öffentliche Veranstaltung oder Umstände außerhalb der Kontrolle des Festivals es undurchführbar machen, das Festival an den geplanten Daten abzuhalten
  8. Es verstößt gegen das Gesetz, Musik zu spielen, die illegal vervielfältigt wurde. Sollte ein Chor dies tun, übernimmt das Festival keine Verantwortung für Maßnahmen der Urheberrechtsinhaber.
  9. Die Teilnahme am Festival impliziert die Akzeptanz aller Regeln und Vorschriften.