Die Teilnahme am Wettbewerb setzt die Annahme aller auf dieser Seite enthaltenen Regeln und Vorschriften voraus.
Das Cork International Choral Festival hebt das Beste der Chormusik in Irland hervor. Während das Festival an Dutzenden von Orten in der ganzen Stadt stattfindet, finden die meisten Wettbewerbe in der City Hall von Cork statt, einem der attraktivsten und akustisch besten Veranstaltungsorte Irlands.
Das Cork-Chorerlebnis ist einzigartig in Irland. Während die Teilnahme an Wettbewerben die Leistungsstandards erhöht, glauben wir, dass Chöre auch enorm davon profitieren, verschiedene Ausdrucksformen der Chorkunst aufzuführen, zu hören und zu erleben. Auch auf internationaler Ebene gilt das Angebot in Cork als besonders. Immer mehr irische Chöre verlängern nun ihren Aufenthalt, indem sie auch an kirchlichen und informellen Aufführungen teilnehmen; Teilnahme an einer Reihe von Festivalaktivitäten während der Woche, einschließlich unserer Hauptgalakonzerte, Rahmenkonzerte, Dirigenten-Meisterklasse, Seminar für neue Chormusik; einige der besten internationalen Chöre zu hören, die für den prestigeträchtigen Fleischmann International Trophy Competition ausgewählt wurden; und die Teilnahme am Festival Club am Wochenende, um andere Teilnehmer informell in einem geselligen sozialen Umfeld zu treffen.
Allgemein | Anzahl der Stimmen | Altersgrenze | Repertoire | |
---|---|---|---|---|
Gemischte Chöre | Offen für gemischte Stimmgruppen | Min. 24 – Max. 75 Stimmen | Chöre mit Mitgliedern unter 16 Jahren können teilnehmen, sie müssen jedoch auch mindestens 20% Sänger über 18 Jahre umfassen. | Zwei kontrastierende Stücke. Nur ein Stück darf eine Klavierbegleitung haben. Die Gesamtdauer darf 8 Minuten nicht überschreiten. |
Chöre der Oberstimme | Offen für gleichberechtigte Gruppen | Min. 16 – Max. 75 Stimmen | Chöre mit Mitgliedern unter 16 Jahren können teilnehmen, sie müssen jedoch auch mindestens 20% Sänger über 18 Jahre umfassen. | Zwei kontrastierende Stücke. Nur ein Stück darf eine Klavierbegleitung haben. Die Gesamtdauer darf 8 Minuten nicht überschreiten. |
Niedrigere Chöre | Offen für gleichberechtigte Gruppen | Min. 16 – Max. 75 Stimmen | Chöre mit Mitgliedern unter 16 Jahren können teilnehmen, sie müssen jedoch auch mindestens 20% Sänger über 18 Jahre umfassen. | Zwei kontrastierende Stücke. Nur ein Stück darf eine Klavierbegleitung haben. Die Gesamtdauer darf 8 Minuten nicht überschreiten. |
Kammerchöre & Ensembles | Offen für gemischte oder gleichberechtigte Gruppen | Min. 4 – Max. 20 Stimmen | Chöre mit Mitgliedern unter 16 Jahren können teilnehmen, sie müssen jedoch auch mindestens 20% Sänger über 18 Jahre umfassen. | Zwei originelle und kontrastierende A-cappella-Stücke. Die Gesamtdauer darf 8 Minuten nicht überschreiten. |
Kirchenmusik | Offen für Erwachsenen-, Jugend- und Kirchenchöre. | Min. 16 – Max. 75 Stimmen | Chöre mit Mitgliedern unter 16 Jahren können teilnehmen, sie müssen jedoch auch mindestens 20% Sänger über 18 Jahre umfassen. | Zwei kontrastierende Stücke geistlicher Musik aus allen Epochen (Plainchant bis Modern). Nur ein Stück darf eine Klavierbegleitung haben. Die Gesamtdauer darf 8 Minuten nicht überschreiten. |
Jugendchöre | Offen für gemischte oder gleichberechtigte Gruppen | Min. 16 – Max. 75 Stimmen | Am Wettkampftag höchstens 24 Jahre alt. | Zwei kontrastierende Stücke. Nur ein Stück darf eine Klavierbegleitung haben. Die Gesamtdauer darf 8 Minuten nicht überschreiten. |
Leichte, Jazz- und Popmusik | Offen für alle Chöre, Chorgruppen und Musikvereine. | Min. 16 – Max. 75 Stimmen | Chöre mit Mitgliedern unter 16 Jahren können teilnehmen, sie müssen jedoch auch mindestens 20% Sänger über 18 Jahre umfassen. | Zwei kontrastierende Chorarrangements von Barbershop; Kirchenmusik; Jazz oder Popmusik. Instrumentale Begleitung ist erlaubt. Eine elektronische Stimmverstärkung ist nicht gestattet. Choreografische Bewegung wird gefördert. Die Gesamtdauer darf 8 Minuten nicht überschreiten. |
Die Juroren vergeben Noten für die technische und künstlerische Qualität des ausgewählten Programms und die Gesamtqualität seiner Darbietung. Sie werden auch berücksichtigen, wie gut der Chor in einer Aufführungssituation mit dem Publikum kommuniziert.
Der dritte Freitag im Januar desselben Jahres.
Individuelle Repertoireanforderungen werden unter jeder Wettbewerbsüberschrift beschrieben (siehe „Wettbewerbskategorien“). Die Juroren vergeben Noten für die technische und künstlerische Qualität des ausgewählten Programms und die Gesamtqualität seiner Darbietung. Sie werden auch berücksichtigen, wie gut der Chor in einer Aufführungssituation mit dem Publikum kommuniziert.
Bewerbungen können online eingereicht werden, indem das verfügbare Bewerbungsformular ausgefüllt wird hier.
Vollständige Anwendungen umfassen:
1. Ein ausgefülltes Online-Bewerbungsformular, einschließlich des vorgeschlagenen Wettbewerbsprogramms des Chors und einer kurzen Geschichte des Chors und des Dirigenten von nicht mehr als 250 Wörtern, in der die Aktivitäten und Erfolge aufgeführt sind (für unsere Festivalmoderatoren). Bei Annahme dürfen das Wettbewerbsrepertoire und seine Aufführungsreihenfolge nachträglich nicht mehr geändert werden.
2. NEU - Eine digital beglaubigte Kopie oder eine gescannte Kopie einer Originalversion jedes Werks im A4-PDF-Format.
3. Erforderliche Teilnahmegebühr
Die Noten müssen über das Online-Bewerbungsformular hochgeladen werden. Wird die Wettbewerbsmusik bis zum offiziellen Einsendeschluss nicht eingereicht, werden zusätzlich 15 € erhoben (siehe Reglement).
Die Annahme verspäteter Bewerbungen liegt im Ermessen des Cork International Choral Festival und wird nicht garantiert. Gebühren für verspätete Anmeldung und Strafgebühren für verspätete Musik, wie in diesem Lehrplan beschrieben, werden erhoben (siehe REGELN & VORSCHRIFTEN).
Chöre können die Dienste des offiziellen Begleiters des Festivals in Anspruch nehmen. Chöre müssen diesen Service bei der Bewerbung im Bewerbungsformular beantragen. Es fällt zusätzlich ein Begleithonorar von 160 € an.
30 members or less: €70
31 to 40 members: €80
41 to 50 members: €100
51 to 60 members: €120
61 members or more: €130
(Optional) Gebühr für Festivalbegleitung: 160 €
Die Teilnahmegebühren können per Scheck oder Banküberweisung bezahlt werden.
Kontoinhaber: Cork International Choral Festival
Bank: Allied Irish Banks plc, Patrick Street, Cork, Irland
IBAN: IE85 AIBK 9341 5105 1954 48
BIC: AIBKIE2D
Kontonummer: 05195448
Nationale Bankleitzahl: 93 41 51
HINWEIS: Bitte stellen Sie sicher, dass der Name des Chors auf der Banküberweisung als Nennung vermerkt ist
1. Alle Mitglieder eines teilnehmenden Chores, mit Ausnahme des Dirigenten, müssen beim Festival als Amateure auftreten.
2. Kein Sänger darf an einem Wettbewerb als Mitglied von mehr als einem Chor teilnehmen.
3. Chöre können an mehr als einem nationalen Wettbewerb teilnehmen.
4. Kein Chor darf sowohl auf internationaler als auch auf nationaler offener Ebene antreten.
5. Bei allen nationalen Wettbewerben gelten Altersgrenzen.
6. Nationale Wettbewerbe stehen Chören aus der Republik Irland und Nordirland offen.
7. a) Chöre von Musikschulen und Bühnenschulen sind nicht teilnahmeberechtigt an den Nationalen Wettbewerben für Schulen, werden jedoch ermutigt, am Jugendchorwettbewerb teilzunehmen.
7. b) Arbeitsplatzchöre mit Sitz in der Republik Irland und Nordirland sollten teilnehmen Ibec Workplace Choir of the Year Wettbewerb wenn sie auch an den National Open Competitions teilnehmen möchten. Das Repertoire für jeden Wettbewerb sollte völlig unterschiedlich sein. Für jeden Wettbewerb ist ein separates Anmeldeformular erforderlich, dem die korrekte Gebühr beizufügen ist.
8. a) Jeder irische Chor kann sich für die Teilnahme am Fleischmann International Trophy Competition bewerben.
8. b) Der künstlerische Beirat behält sich das Recht vor, jeden irischen Chor zur Teilnahme am Fleischmann International Trophy Competition einzuladen.
9. Alle Wettbewerbswerke müssen für eine a cappella (rein vokale) Darbietung komponiert worden sein, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
10. Wenn ein Strophenwerk gewählt wird (dh mit der gleichen Musik für jede Strophe), dürfen nur zwei Strophen gesungen werden.
11. a) Bei drei Werken darf die Gesamtdauer zwölf Minuten nicht überschreiten.
11. b) Wenn zwei Werke/Gesänge verlangt werden, darf die Gesamtdauer 8 Minuten nicht überschreiten.
12. Die Juroren bestrafen Chöre, deren Programme die vorgeschriebenen Grenzen überschreiten.
13. Kein Chor kann die gleichen Stücke in einem anderen Festivalwettbewerb singen. Dies gilt sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene.
14. Zwei aufeinanderfolgende Festivals müssen vergehen, bevor ein Chor ein Musikstück wieder in sein nationales Wettbewerbsrepertoire aufnehmen kann.
15. Nach der Anmeldung darf ein Chor sein Repertoire oder die Reihenfolge, in der es gesungen wird (dh die auf dem Anmeldeformular aufgeführte Reihenfolge), nicht ändern.
16. a) Mit der Bewerbung darf nur eine digital beglaubigte Kopie oder eingescannte Kopie einer Originalversion jeder Arbeit im A4-PDF-Format hochgeladen werden.
16. b) Chöre, die beim Bundeswettbewerb für Kirchenmusik ein Plainchant-Repertoire präsentieren, sind verpflichtet, die Gesänge zu spezifizieren, ihre Quellen anzugeben und die digitale oder eingescannte Kopie der entsprechenden Bände anzugeben.
17. Für jeden Wettbewerb ist ein separates Anmeldeformular erforderlich, dem die korrekte Gebühr beizufügen ist.
18. Für den Fall, dass der künstlerische Beirat eine verspätete Anmeldung akzeptiert, werden zusätzlich 501 TP3T der Wettbewerbsgebühr fällig.
19. Bei Nichteinreichung von Originalmusik bis zum offiziellen Einsendeschluss werden zusätzlich 15 € erhoben.
20. Es ist eine Bedingung für die Teilnahme, dass ein Chor zustimmt, dass:
a) Jeder Auftritt, den er während des Festivals gibt, darf ohne Bezahlung an den Chor fotografiert, live übertragen und/oder zur späteren Wiedergabe aufgezeichnet und/oder im Radio/Fernsehen/Internet ausgestrahlt werden. Alle Sende- und Fotorechte an allen Aufführungen beim Festival gehören dem Festival, das nach eigenem Ermessen darüber verfügen oder in Werbematerial verwenden kann. Es ist die Pflicht aller Chöre mit Mitgliedern unter 18 Jahren, dafür zu sorgen, dass diesbezüglich die informierte Zustimmung der Jugendlichen und ihrer Eltern/Betreuer eingeholt wird.
b) Jede Aufführung während des Festivals kann unentgeltlich aufgezeichnet werden, und das Festival ist zum Besitz einer solchen Aufzeichnung berechtigt und ist ferner berechtigt, eine solche Aufzeichnung zu reproduzieren und zu verkaufen, zu vermieten, anzubieten oder auszustellen zu verkaufen oder zu vermieten, zu verteilen oder anderweitig über Aufzeichnungen oder Reproduktionen von Aufzeichnungen einer solchen Darbietung in einer Weise zu verfügen, die sie für angemessen hält.
21. Der Künstlerische Beirat behält sich das Recht vor, die Zahl der Einreichungen für jeden Wettbewerb zu begrenzen.
22. Der Künstlerische Beirat behält sich das Recht vor, einen Wettbewerb abzubrechen, wenn er der Meinung ist, dass die Einreichungen unzureichend sind.
23. Der künstlerische Beirat behält sich das Recht vor, einem Chor zu raten, an einer anderen Wettbewerbsstufe teilzunehmen.
24. Der Künstlerische Beirat behält sich das Recht vor, die Teilnahme an Wettbewerben abzulehnen.
25. Anträgen auf Genehmigung zur Teilnahme an Wettkämpfen außerhalb der im Zeitplan angegebenen Zeiten kann nicht stattgegeben werden. Der Künstlerische Beirat behält sich jedoch das Recht vor, den Zeitplan aufgrund der Anzahl der eingegangenen Bewerbungen zu ändern.
26. Ein erster Preis wird nur für einen Notendurchschnitt von 85%+ vergeben.
27. Ein zweiter Preis wird nur für einen Notendurchschnitt von 80%+ vergeben.
28. Die Entscheidungen der Juroren sind endgültig und es wird keine Korrespondenz über irgendeinen Aspekt ihrer Arbeit geführt.
29. Es verstößt gegen das Gesetz, Musik zu spielen, die illegal vervielfältigt wurde. Sollte ein Chor dies tun, übernimmt das Festival keine Verantwortung für Maßnahmen von Urheberrechtsinhabern.
30. Das Festival trägt nicht zu den Reisekosten eines Chores nach/von Cork bei.
31. Ein Chor, der sich von einem Wettbewerb zurückzieht, hat keinen Anspruch auf Rückerstattung der Anmeldegebühr.
32. Das Festival übernimmt keinerlei rechtliche Verantwortung in Bezug auf irgendetwas im Zusammenhang mit der Teilnahme eines Chores am Festival.
33. Das Festival behält sich das Recht vor, seine Daten zu ändern, falls ein Konzert oder eine andere öffentliche Veranstaltung oder Umstände außerhalb der Kontrolle des Festivals es undurchführbar machen, das Festival an den geplanten Daten abzuhalten.
34. Die Teilnahme am Festival setzt die Annahme aller Regeln und Vorschriften voraus.
35. Alle Aktualisierungen erfolgen auf dem Anmeldeformular auf www.corkchoral.ie und ersetzen die Informationen in der Broschüre.
Der folgende Zeitplan ist vorläufig. Es kann sich je nach Anzahl der Einsendungen in jedem Wettbewerb und den Zeitplananforderungen des Festivals ändern.
Mittwoch der Festwoche
Morgen, Rathaus: Nationale Wettbewerbe für Grundschulen
Donnerstag der Festwoche
Vormittags/Nachmittags, Rathaus: Nationale Wettbewerbe für weiterführende Schulen
Samstag der Festwoche
Morgen, Rathaus: Oberstimmen, Unterstimmen, Kammerchöre und -ensembles sowie Arbeitsplatzchöre
Nachmittag & Abend, Rathaus: Fleischmann International Trophy Competition
Sonntag der Festwoche
Morgen, Rathaus: Gemischte Chöre, Jugendchöre und Irlands Chor des Jahres
Nachmittag, Rathaus: Nationaler Wettbewerb für Unterhaltungs-, Jazz- und Popmusik;
Nachmittag, Saint-Fin-Barre-Kathedrale: Kirchenmusikwettbewerb
Gestiftet vom Contemporary Music Centre, Irland. Sonderpreis für die Aufführung eines Original-Chorwerks eines von der CMC vertretenen Komponisten. Die Werke müssen nach 1975 geschrieben und aus der Bibliothek des Zentrums für zeitgenössische Musik stammen (siehe WERKE IRISCHER KOMPONISTEN).
Die Pilib Ó Laoghaire Memorial Trophy, gestiftet von Cór Cois Laoi. Sonderpreis für die Aufführung eines Werks in irischer Sprache.
Gespendet von der Familie von John Mannion. Sonderpreis an einen Kammerchor für die Aufführung eines Werks bei den nationalen Wettbewerben.
In Gedenken an Dr. Hans Waldemar Rosen. Sonderpreis für die Aufführung eines Werkes von Heinrich Schütz im Nationalen oder Internationalen Wettbewerb.
Chöre werden bei allen Wettbewerben aktiv dazu ermutigt, Werke von Komponisten einzubeziehen, die auf der Insel Irland geboren oder wohnhaft sind.
Chöre werden an die folgenden Ressourcen verwiesen:
Besonderer Hinweis: Jedem Chor wird empfohlen, Musik 2-3 Monate vor dem nationalen Wettbewerb zu bestellen
Strafen für den Empfang verspäteter Musik werden strikt eingehalten. Das Festival empfiehlt für den Musikkauf gerne folgendes.
Irland singen
Irish World Academy of Music and Dance, University of Limerick, Irland
Tel: 061-234823, Internet: www.singireland.ie, Email: [email protected]
Das Zentrum für zeitgenössische Musik
Fishamble Street 19, Temple Bar, Dublin 8
Tel: 01 6731922 • Fax: 01 6489100
Netz: www.cmc.ie • Email: [email protected]
Opus II
Netz: www.opus2.ie • Email: [email protected]
Pro Musik
20 Oliver Plunkett Street, Cork
Tel: 021 4271659 • Fax: 021 4273780
Netz: www.promusica.ie • Email: [email protected]